Staplerschein Österreich Dynamische Kräfte – Fahrverhalten des Hubstaplers Gesetzliches Beschäftigung der Arbeitnehmer/innen mit Fachkenntnissen 2. Mit nachfolgenden Arbeiten dürfen Arbeitgeber/innen nur Arbeitnehmer/innen beschäftigen, die die entsprechenden Fachkenntnisse durch ein Zeugnis gemäß § 4 nachweisen: 1.Durchführung folgender Arbeiten mit besonderen Gefahren: b)Führen von Hubstaplern (§ 2 Abs. 9 AM-VO). Nachweis der Fachkenntnisse 4. (1) Der Nachweis Weiterlesen






